PRAXIS FÜR KUNSTTHERAPIE & BERATUNG

Michael Vorholt - Kunsttherapeut, Dipl.-Sozialarbeiter

Methoden, Angebot

In meinem Atelier in Rhede biete ich Kunsttherapie und psychosoziale Beratung mit künstlerischen Mitteln an. Ich orientiere mich dabei an der tiefenpsychologischen Kunsttherapie, die davon ausgeht, dass ein Bild immer mit dem Unbewussten in Beziehung steht. Eine künstlerische Gestaltung, zum Beispiel ein Bild oder eine Skulptur, eine Collage, vielleicht aber auch gesungene Töne oder ein Rhythmus, dient dabei als Basis für das Beratungsgespräch. Das Mittel der Gestaltung kann je nach Vorliebe oder kunsttherapeutischer Indikation gewählt werden.







Mein Angebot richtet sich an Menschen, die sich mit sich selbst, mit ihren Sorgen und Wünschen oder ihren Verhaltens- und Beziehungsmustern auseinandersetzen wollen.

Ebenso kann Kunsttherapie unterstützend zu einer psychotherapeutischen Behandlung bei psychischen oder psychosomatischen Beschwerden, während oder nach schweren körperlichen Erkrankungen eingesetzt werden.

Die Kunsttherapie kann im Einzel-Setting oder in einer Gruppe von bis zu vier Personen stattfinden.

Einzelsitzungen finden in einem geschützten Rahmen statt, wo eine intensive Beschäftigung mit den eigenen Themen möglich ist. In der Gruppe steht neben den individuellen Zielen der Austausch und die gegenseitige Anregung im Mittelpunkt.

Ziele der Kunsttherapie und Beratung werden entweder zu Beginn vereinbart oder ergeben sich im Laufe des Prozesses.


Die Kosten:
Einzelsitzung (60 Minuten): 50,- € (inkl. Material)
Kunsttherapie in der Gruppe (90 Minuten): pro Person 30,- € (inkl. Material)

Eine Ermäßigung bzw. ein Sozialtarif ist möglich. Bitte sprechen Sie mich gerne dazu an.


Termine, sowie die Häufigkeit der Treffen werden individuell vereinbart. Voraussetzung ist ein etwa 30-minütiges Vorgespräch, das der Information, dem gegenseitigen Kennenlernen und der Festlegung der Rahmenbedingungen dient.

Nach jeder Sitzung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie in bar oder per Überweisung begleichen können.

Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel nicht möglich. Gegebenenfalls ist im Einzelfall eine Bezuschussung über das trägerübergreifende Persönliche Budget (z.B. im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, der Jugendhilfe oder von Unfall- oder Rentenversicherungsträgern, etc.) möglich. Sprechen Sie mich dazu gerne an. Nähere Informationen unter https://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Persoenliches-Budget/persoenliches-budget.html

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